Zuschüsse zu
Schwerpunktmaßnahmen von Jugendverbänden
Der Landkreis Ludwigsburg gewährt über den
Kreisjugendring Zuschüsse zu Schwerpunktmaßnahmen,
die im Rahmen der allgemeinen Jugendarbeit
förderungswürdig sind.
Hierfür
stellt der Landkreis zur Zeit jährlich 56.000 € zur
Verfügung.
Der Kreisjugendring
übernimmt die Aufgabe der Verteilung der
Zuschußgelder. Die Gelder werden nach Richtlinien, die vom
Jugendhilfeausschuß erlassen wurden, unter allen
Antragsstellern ausgeschüttet. Durch eine
jährliche Haushaltsprüfung wird die Einhaltung der
Richtlinien gewährleistet.
Ein
spezielles Verfahren bei der Berechnung des einzelnen Zuschusses
gewährleistet, daß die gesamten
Zuschußmittel zugeteilt werden und gleichzeitig auch der
letzte Antragsteller noch einen Zuschuß erhält.
Dadurch
ergeben sich unterschiedliche Zuschußsätze. In den
letzten Jahren lag der Zuschußsatz in der Regel bei 15% - 30%
des Abmangels einer Schwerpunktmaßnahme.
Mit
Hilfe dieser "Finanzspritze" durch den Landkreis Ludwigsburg werden
viele Aktivitäten und Angebote von Jugendverbänden
erst ermöglicht.
Die gültigen
"Zuschußrichtlinien zur Gewährung von
Zuschüssen zu Schwerpunktmaßnahmen von
Jugendverbänden" sind bei uns erhältlich.
Die
Antragsformulare können auch per
e-Mail an
zuschuesse
kjr-ludwigsburg.de oder schriftlich angefordert werden.
Aktuelle Anmerkung:
Die Richtlinien von 1995 wurden im Jahre 2007 geändert.
Allerdings liegen diese noch zur Prüfung dem Jugendhilfeausschuss
vor. Eine Entscheidung wird erwartet.
Deshalb konnte die Richtlinie 2007 leider noch nicht in Kraft
treten.